Der Rottweiler zählt zu den ältesten Hunderassen. Sein Ursprung geht bis in die Römerzeit zurück
Er wurde dort als Hüte- und Treiberhund gehalten. Die Hunde zogen mit den römischen Legionen über die Alpen, beschützten die Menschen und trieben das Vieh. Im Raum um Rottweil trafen diese Hunde mit den einheimischen Hunden zusammen. Hier erfolgte dann eine Vermischung. Die Hauptaufgabe des Rottweilers wurde nun das Treiben und Bewachen von Großviehherden und die Verteidigung seines Herrn und dessen Eigentum. Nach der alten deutschen Reichsstadt Rottweil erhielt er seinen Namen: Rottweiler Metzgerhund.
Die Metzger züchteten diesen Hundeschlag nur auf Leistung und für ihren Verwendungszweck. So entstand im Laufe der Zeit ein hervorragender Hüte- und Treiberhund, der auch als Zughund Verwendung fand.
Als man zu Beginn des 20. Jahrhunderts Hunderassen für den Polizeidienst suchte, wurde auch der Rottweiler überprüft. Es zeigte sich sehr schnell, dass der Hund für die Aufgaben im Polizeidienst hervorragend geeignet ist. Im Jahre 1910 wurde er deshalb als Polizeihund offiziell anerkannt.
Die Rottweilerzucht erstrebt einen kraftstrotzenden Hund, schwarz mit rotbraunen, klar abgegrenzten Abzeichen, der bei wuchtiger Gesamterscheinung den Adel nicht vermissen lässt und sich als Begleit-, Dienst- und Gebrauchshund in besonderem Maße eignet.
Ziel der Rottweilerzucht ist ein harmonischer, fest und stark gebauter, den Rassekennzeichen entsprechender Begleit-, Blinden-, Dienst-, Gebrauchs- und Familienhund von höchster körperlicher und charakterlicher Leistungsfähigkeit. Das Streben unserer Züchters ist stets darauf gerichtet, die Rasse nicht nur zu vermehren, sondern Form und Wesen auf breiter Basis zu erhalten und zu festigen.
Unter Rassekennzeichen versteht man die durch den berechtigten Zuchtverein erarbeitete Zusammenstellung von Merkmalen und Eigenschaften, die jeder Hund dieser Rasse möglichst ausgeprägt aufweisen soll. Dabei legt man das erstrebenswert erscheinende Idealbild, den sogenannten Musterhund (Rasse-Standard), zugrunde. Zuständig für die Festlegung und Ergänzung der Rassekennzeichen ist der Zuchtverein des Landes, dem der Ursprung der Rasse zuerkannt worden ist.
Beim Rottweiler ist das der: ADRK e.V.
Alle übrigen Länder, soweit sie der Fédération Cynologique Internationale (FCI) angehören oder mit diesem Verband in Vereinbarung stehen, sind verpflichtet, die Rassekennzeichen des Ursprungslandes einzuhalten, wodurch eine weitgehende Gewähr für übereinstimmende Zucht-, Beurteilungs- und Bewertungsmaßstäbe gegeben ist. Der ADRK schickt den Kennzeichen folgenden Leitsatz voraus:
Die Rottweilerzucht erstrebt einen kraftstrotzenden Hund, schwarz mit rotbraunen, klar abgegrenzten Abzeichen, der bei wuchtiger Gesamterscheinung den Adel nicht vermissen lässt und sich als Begleit-, Blinden-, Dienst-, Gebrauchs- und Familienhund in besonderem Maße eignet.
Der Rottweiler ist ein mittelgroßer bis großer, charakter- und wesensstarker Hund von kräftiger, muskulöser Statur. Er ist weder plump noch leicht, nicht hochläufig oder windig. Seine im richtigen Verhältnis stehende, gedrungene und kräftige Gestalt lässt auf große Kraft, Wendigkeit und Ausdauer schließen.
Das Maß der Rumpflänge, gemessen von der Bugspitze zum Sitzbeinhöcker, sollte dasjenige der Widerristhöhe höchstens um 15% überschreiten.
Sein Wesen ist geprägt von freundlicher und friedlicher Grundstimmung, kinderliebend ist er, sehr anhänglich, gehorsam, führig und arbeitsfreudig.
Seine Erscheinung verrät Urwüchsigkeit; sein Verhalten ist selbstsicher, nervenfest und unerschrocken.
Er reagiert mit hoher Aufmerksamkeit gegenüber seiner Umwelt.
Den typischen Rottweilerhalter, der in eine bestimmte, und von den Medien gern zitierte, Schicht einzuordnen wäre, gibt es nicht!
Die über 6000 Menschen, die sich im Allgemeinen Deutschen Rottweilerklub ADRK e.V. organisiert haben und die im ADRK e.V. geltenden Zucht- und Ausbildungsvorschriften in vollem Umfang anerkennen, setzen sich mehrheitlich aus den staatstragenden Repräsentanten unserer heutigen Gesellschaft zusammen, wie die beispielsweise genannten Berufsstände unserer Mitglieder beweisen:
Bundeskanzler (Konrad Adenauer), Verwaltungsbeamte, Leitende Angestellte, alle Handwerksberufe, Freie Unternehmer, Staatsanwälte, Richter, Zahnärzte, Lehrer, Schauspieler (Beppo Brehm), Kabarettisten, selbstständige Handwerker, selbstständige Metzger, Croupier, Bauunternehmer, Erzieher/innen, Hausfrauen und Mütter, Pensionäre und Rentner, Landwirte und viele viele mehr.
Allen gemeinsam ist ihre Liebe und ihr Bekenntnis zum Rottweiler sowie der art- und tierschutzgerechte Umgang mit ihren Hunden.
Rottweiler werden heute von den oben genannten Menschen als Familien-, Sport- und Begleithunde gehalten, gerade Familien mit Kindern bevorzugen den Rottweiler wegen seiner beinahe sprichwörtlichen Treue und Familienliebe.
Auch als Diensthund bei Polizei, Grenzschutz, Bundeswehr, Zoll und vielen Rettungsdiensten im In-und Ausland findet der Rottweiler seine Verwendung.
Der ADRK ist seit über 100 Jahren der Garant für die Zucht und Ausbildung nervenstarker und wesensfester Rottweiler!
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Er ist kein Kampfhund, weil
Der Rottweiler ist eine alte deutsche Gebrauchshunderasse mit den gleichen, seit langer Zeit bekannten Charaktereigenschaften, welche die anderen Gebrauchshunderassen auch aufweisen.
Diese sind:
Da es bis heute kein Heimtierzuchtgesetz mit allgemein verbindlichen Regeln zur Zucht von Haustieren gibt, darf jeder Mensch zwei beliebige Hunde - ohne vorherige Gesundheits- und Wesensüberprüfung - miteinander verpaaren und das Ergebnis dieser Paarung als Züchter verkaufen. Ergebnis sind oft Hunde, die aussehen wie ein Rassehund, aber im Wesen, Charakter und der Gesundheit weit davon entfernt sind.
Im Allgemeinen Deutschen Rottweilerklub ADRK e.V. dürfen nur Hunde mit bekannter ADRK Abstammung, der Ahnentafel, nach röntgenologischer Untersuchung der Hüft- und Ellbogengelenke, sowie erfolgreich abgelegter Begleithunde- und Zuchttauglichkeitsprüfung, zur Zucht eingesetzt werden. Aus der Verpaarung dieser überprüften Elterntiere lassen sich die Wesenseigenschaften der Nachkommen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit voraussagen.
ADRK Rottweiler tragen die letzten 5 Zahlen ihrer Zuchtbuchnummer im rechten Ohr eintätowiert. Hund und Ahnentafel sind eine untrennbare Einheit. Nur Rottweiler mit im Ohr tätowierter Zuchtbuchnummer und den dazugehörigen FCI-VDH- ADRK Abstammungsnachweisen sind als reinrassig anzusehen! Ab Mai 2010 werden die Welpen im ADRK nicht mehr tätowiert, sondern nur noch mit Mikrochip gekennzeichnet. Ab 1. Juli 2010 wird von allen Welpen bei der Wurfabnahme auch eine Mundschleimhautprobe zur Erstellung eines DNA-Profils entnommen. Nur Rottweiler mit Mikrochip ,DNA-Profil und den dazugehörigen FCI-VDH- ADRK Abstammungsnachweisen sind als reinrassig anzusehen!
Grundlage jeder ADRK Zuchttauglichkeitsprüfung ist, dass aggressive, wesensschwache und nervöse Hunde mit ihrer Abweichung vom Standard keine Zuchtzulassung erhalten. Der Zuchtstandard schreibt beim Rottweiler einen mittelgroßen und familien-freundlichen Hund mit ruhigem und gelassenem Charakter vor. Dies ist bei Tieren aus Schwarzzuchten nicht sichergestellt, da diese Zuchten nicht den strengen ADRK -Regelungen in Deutschland unterworfen sind. Der ADRK e.V., gegründet 1907, ist seit über 100 Jahren der Garant für die Zucht und Ausbildung nervenstarker und wesensfester Rottweiler.
Züchter im ADRK e.V. kann nur werden, wer ein Züchterseminar mit anschließender Sachkundeprüfung erfolgreich absolviert hat.
Eine angemeldete und vom ADRK e.V. abgenommene Zuchtstätte muss nachgewiesen werden. Die Zuchtstätte muss im oder am Haus des Züchters liegen, eine größere Entfernung ist nicht gestattet. Diese wird bei den zwei Wurfabnahmen in der ersten und achten Lebenswoche der Welpen durch einen Zuchtwart erneut überprüft, ebenso das Muttertier.
Mindestalter der Zuchtpartner ist 20 Monate (Hündin) bzw. 24 Monate (Rüde). Beide müssen eine Begleithundeprüfung und eine bestandene Zuchttauglichkeitsprüfung mit umfangreicher Wesensüberprüfung nachweisen.
Die Hüft- und Ellenbogengelenke müssen radiologisch untersucht sein, die Auswertung erfolgt durch einen vom ADRK anerkannten Gutachter. Die Elterntiere dürfen keine zuchtausschließenden oder erbbedenklichen Fehler gegenüber dem Standard aufweisen. Es muss ein Belegerlaubnisschein des ADRK e.V. vorliegen, der gegebenenfalls zum Schutz der Mutterhündin verweigert wird.
Der Zustand der Welpen und ihre Entwicklung sowie der Zustand der Zuchtstätte wird anlässlich zweier Wurfabnahmen durch einen ADRK Zuchtwart überprüft. In der achten Lebenswoche werden die Welpen nach erfolgter Schutzimpfung und Chipimplantierung vom Zuchtwart untersucht und er nimmt eine DNA Probe. Hund und Ahnentafel sind eine lebenslange Einheit.
Der ADRK erstellt Zuchtbücher und führt das Programm Dogbase anhand derer Zuchterfolge und Fehler veröffentlicht und allen Mitgliedern zugängig gemacht werden.